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Interessante und witzige Berichte zum Home-Office

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von Maico

Urteil Gericht Europa
Sep 22, 2022 | Maico

Verjährung des Urlaubsanspruch nur unter bestimmten Bedingungen

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Home-Office
Sep 05, 2022 | Maico

Geringer Rückgang am Home-Office

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Mann am PC
Jun 01, 2022 | Maico

Checkliste der DGUV für einen ergonomischen Arbeitsplatz

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Buch mit Lupe
Dec 06, 2021 | Maico

Home-Office oder Homeoffice - Wie ist die richtige Schreibweise?

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Chat am Laptop
Dec 03, 2021 | Maico

Keine Verschlechterung der Produktivität durch Homeoffice

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Datenschutz
Oct 18, 2021 | Maico

Datenklausstudie 2021 von EY

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Waschmaschinen - Thema Unfallversicherung
Sep 01, 2021 | Maico

Unfallversicherung im Home-Office ausgeweitet!

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Coverbild Hund  mit Brille
Aug 03, 2021 | Maico

Ideal ist eine Mischung aus Büro und Home-Office?

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Urteil Gericht Europa

Verjährung des Urlaubsanspruch nur unter bestimmten Bedingungen

22.09.2022 -  von Maico
Wird der zustehende Urlaub vom Arbeitnehmer nicht genommen, so verfällt er nach einer gesetzlichen Frist von drei Jahren. Dies war die bisherige Auslegung.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 22.09.2022 in einem Urteil (Rs. C-120/21) dass der Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin gegenüber des Arbeitgebers nicht in jeden Fall automatisch nach der dreijährigen Frist verfällt.

Nur wenn der Arbeitnehmer über den konkreten Wegfall informiert wurde, greift der Fristablauf. Der Arbeitgeber muss durch entsprechender Aufforderung und direkten Hinweis dem Arbeitnehmer tatsächlich in die Lage versetzen seinen Urlaubsanspruch auszuüben, ihn also erinnern, dass der zustehende Urlaub nicht genommen wurde. Allgemeine Hinweise wie "Urlaubstage sind zu nehmen" oder ein regelmäßiger Vermerk auf der Lohnrechnung mit offenen Urlaubstagen sind nicht ausreichend.

Die Richter stärkten die Rechte der Arbeitnehmer, da sie „die schwächere Partei des Arbeitsvertrags" seien.

Quelle: EuGH - Urteil

Eine andere Regelung gilt übrigens bei längerer Krankheit. Der Anspruch auf Urlaub verfällt 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Wurde z.B. 1990 kein Urlaub wegen Krankheit angetreten, so musste er bis zum 31.12.1991 genommen worden sein, weil ansonsten der Anspruch verloren ging.
Home-Office

Geringer Rückgang am Home-Office

05.09.2022 -  von Maico
Laut einer aktuellen Umfrage des Münchner ifo-Instituts lag im August der Anteil der Arbeitnehmer, die zumindest teilweise im Home-Office gearbeitet haben, in Deutschland bei 24,5 Prozent. Allen voran dabei der Dienstleistungssektor. Die niedrigsten Werte stammen aus dem Einzelhandel und dem Bau. Das sind ingesamt nur 0,4 Prozent weniger als bei der letzten Erhebung im April. Im März wurde zuvor noch eine Quote von 27,6 Prozent vom Institut ermittelt. Die Zahlen sind seither also nur geringfügig gesunken.

Im März 2022 lief die Pflicht zum Home-Office, die aufgrund der Corona-Pandemie 2021 gesetzlich beschlossen worden war, aus. Der höchste Wert wurde im März 2021 mit 31,7 Prozent erreicht.

Offenkundig zählen viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin auf die Vorzüge des Home-Office, zumindest dort wo es effektiv und sinnvoll eingesetzt werden kann.

Quelle: ifo-Institut - LINK

Das ifo Institut (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V) ist eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt.
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Checkliste der DGUV für einen ergonomischen Arbeitsplatz

01.06.2022 -  von Maico
Mal eben den Tisch verschieben, Geräte stapeln und schnell am Computer anmelden... Ganz so bedenkenlos sollte man bei dem Aufbau seines Arbeitsplatzes Zuhause jedoch nicht vorgehen, zumal wenn die Home-Office-Tätigkeit für einen längeren Zeitraum gedacht ist. Ungeeigente Geräte oder Möbel sowie falsche Abstände können z.B. zu einer schlechten Sitzhaltung während der Arbeit am Computer führen, zu Verspannung und nachhaltigen Schmerzen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat eine kostenlos Checkliste zur Verfügung gestellt, mit der du überprüfen kannst, ob dein Arbeitsplatz Zuhause ergnomisch ist. Zudem werden hilfreiche Tipps dargestellt.

So sollte zum Beispiel eine seperate Tastatur und Maus genutzt werden. Die Tastatur sollte etwa mit 10 - 15 Zentimeter Abstand zur Tischkante liegen. Auch wird eine helle Tastatur mit dunkler Beschriftung empfohlen. Diese "Positivdarstellung" ist gut lesbar und vermeidet den anstrengenden Blickwechsel von dunkler Tastatur zum hellem Bildschirm.

Zur Checkliste der DGUV geht es HIER!


Wer ist die DGUV?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand - und damit ein Zweig der Sozialversicherung. Als Pflichtversicherung gleicht die Unfallversicherung Gesundheitsschäden aus, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch ( SGB VII ).


Was bedeutet ergonomisch?
Ergonomie ist die Wissenschaft von der menschlichen Arbeit. Sie hat die Anpassung der Arbeitsbedingungen an den Menschen zum Ziel, also körpergerechte oder optimale Arbeitsumstände, arbeitsmedizinisch wie auch
arbeitswissenschaftlich.

Meine Putzfrau hat mir gerade geschrieben, dass sie Homeoffice macht. Sie will mich jetzt anrufen und Anweisungen geben, was zu tun ist...

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Home-Office oder Homeoffice - Wie ist die richtige Schreibweise?

06.12.2021 -  von Maico
Home-Office, Homeoffice oder Home-Office: Spätestens seit Ausbruch der Corona-Pandemie 2020 ist der Ausdruck im deutschen Alltag angekommen. Doch wie genau schreibt man den (eigentlich) englischen Begriff?

Gemäß deutscher Rechtschreibung ist Homeoffice (vom Duden empfohlen) oder Home-Office in deutschsprachigen Texten zulässig. Home Office ist dagegen nicht richtig.

Es gibt keine exakte Defintion des Begriffes. Umgangssprachlich beschreibt Home-Office eine Arbeit von zu Hause aus. Früher wurde in Deutschland auch von Telearbeit oder Heimarbeit gesprochen.

Übrigens: Home-Office bedeutet in englischer Sprache schlicht Arbeitszimmer, auch das britische Innenministerium wird so genannt. Engländer sprechen von Homeworking, Homework oder "Working from Home" wenn sie Zuhause arbeiten.

Wer bestimmt die deutsche Rechtschreibung?
Seit 2004 bestimmt der Rat für Deutsche Rechtschreibung (RdR) mit einem offiziellen Regel- und Wörterbuch die korrekten Schreibweisen. Es ist eine zwischenstaatliche Komission, der u. a. Deutschland, Österreich und die Schweiz angehören. LINK!

Duden - mehr als ein Wörterbuch
Das Rechtschreibwörterbuch Duden wurde von dem Gymnasialdirektor Konrad Duden verfaßt und erstmals 1880 veröffentlicht. Bis zur Rechtschreibreform 1996 war das sich stetig dem Zeitgeist anpassende Sprachwerk über ein Jahrhundert maßgebend für den deutschen Schriftverkehr. Inzwischen richtet sich der Dudenverlag nach den Vorgaben des RdR.

„Das Leben ist eine Fremdsprache; alle Menschen sprechen es falsch aus.“ (Christopher Morley)
Chat am Laptop

Keine Verschlechterung der Produktivität durch Homeoffice

03.12.2021 -  von Maico
Rund 60 Prozent der Betriebe, die in der Pandemie mindestens einem Beschäftigten Homeoffice ermöglichten, stellten keine negativen Auswirkungen auf die Produktivität fest. Das zeigt eine zwischen dem 2. und dem 16. November 2021 durchgeführte repräsentative Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Sogar als positiv bewerteten 22 Prozent der befragten die Auswirkungen. Nur 13 Prozent gaben an, dass die Produktivität sich durch Homeoffice verschlechtert habe.

Gleiwohl erklärte zwei Drittel der Unternehmen Ihr Homeoffice-Angebot nach der Pandemie auf das Vorkrisenniveau zurückbringen zu wollen. Die innerbetriebliche Kommunikation wird als einer der Hauptgründe dafür angesehen. Der mangelnde Austausch zwischen den Beschäftigten und die erschwerte Anleitung und Einarbeitung von neuen Arbeitnehmer belasten demnach die Betriebsabläufe.

Quelle: Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung | LINK!
Datenschutz

Datenklausstudie 2021 von EY

18.10.2021 -  von Maico
Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY erstellte eine Datenklaustudie. Dazu wurden Geschäftsführer sowie Führungskräfte aus IT-Sicherheit und Datenschutz von über 500 deutschen Unternehmen befragt. Die Studie führt die EY Forensic & Integrity Services seit 2011 alle zwei Jahre durch.

- 44 Prozent der Unternehmen hatten konkrete Hinweise auf
Angriffe in den vergangenen Jahren

- Im Fokus der Angriffe: Technologie- und Medienunternehmen
sowie umsatzstarke Unternehmen

- Größte Gefahr geht von organisierter Kriminalität aus

- Unternehmen fürchten vor allem Angriffe aus China und Russland

- In 75 Prozent der entdeckten Fälle ging es um einen
finanziellen Vorteil

Konkrete Hinweise auf Angriffe in den vergangenen zwei Jahren hatten 44 Prozent der Unternehmen. 28 Prozent der Unternehmen, die betroffen waren, beobachteten eine gesteigerte Anzahl an Attacken während der Pandemie.

Fast zwei von drei Unternehmen (63 Prozent) schätzen das Risiko als „eher hoch“ oder „sehr hoch“ ein. Der höchste Anteil lag bisher im Jahr 2017 bei 61 Prozent.

Die befragten Manager sind für die Zukunft sehr besorgt: Fast alle (99 Prozent) gehen davon aus, dass das Problem von Datenklau und Cyberangriffen künftig noch zunehmen wird – 65 Prozent erwarten sogar, dass es stark steigen wird. Auch dies sind die höchsten Werte seit Durchführung der Studie.

Quelle: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Stuttgart | LINK
Home Office Unfall Arbeit

Unfallversicherung im Home-Office ausgeweitet!

01.09.2021 -  von Maico

Am 18. Juni 2021 trat das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt („Betriebsrätemodernisierungsgesetz“) in Kraft. Der Bundestag hat damit eine Änderung des SG VII beschlossen, die Erleichterungen bei den Betriebsratswahlen und zudem eine Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes im Home-Office bedeuten.

§ 8 SGB VII Abs. 1 wurde folgendermaßen ergänzt:

„Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte."

Zwar bestand auch bisher im Homeoffice und bei sonstiger mobiler Arbeit grundsätzlich gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, doch dieser wurde vom Bundessozialgericht unterschiedlich gehandhabt, so bei Wegen, die im eigenen Haushalt z.B. zur Nahrungsaufnahme oder dem Toilettengang zurückgelegt werden. Die neue Regelung schafft hier Klarheit.

Zudem wird § 8 Abs. 2 Nr. 2 SGB VII um eine Nummer 2a ergänzt:

„Das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort, an dem Kinder von Versicherten nach Nummer 2a fremde Obhut anvertraut werden, wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird“.

Somit erhalten auch solche Personen einen Unfallversicherungsschutz, die ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben und wegen ihrer oder der Kinder ihrer Ehegatten bzw. Lebenspartner Wege zur außerhäuslichen Betreuung zurücklegen.

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Ideal ist eine Mischung aus Büro und Home-Office?

03.08.2021 - von Maico
Die Deutschen wollen im Home-Office bleiben! Am Idealsten wäre eine Mischform aus Büro und Zuhause, dies besagt jedenfalls einige aktuelle Umfrage. Der Wegfall des Arbeitsweges und eine flexiblere Einteilung der Arbeitstunden führen zu mehr Entspannung im Alltag. Eine Mehrzahl sprach sich für eine dauerhafte Teilung der Woche aus, etwa drei Tage Zuhause und zwei Tage im Büro. Die Familie, die eigenen vier Wände und auch der Garten gewinnen so an Bedeutung. Viele Befragten haben aus diesem Grund sogar ihre Lebensumstände überdacht und wünschen sich zukünftig mehr Wohnraum und weniger "Großstadtbetrieb".

Nach einer Studie von immowelt (18.000 Teilnehmer/Mai 2021) arbeiten 53 % der berufstätigen Deutschen zumindest teilweise im Home-Office, 21 % sogar an fünf Tagen in der Woche. 85 % der Home-Office-Nutzer möchten die Arbeitsweise in der Zukunft beibehalten. Dieser Meinung schließt sich Maico vobehaltlos an :o)

Den vollständigen Bericht vom 28. July 2021 findet ihr unter https://www.immowelt-group.com/presse/pressemitteilungenkontakt/immoweltde/)
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Keine Home-Office-Pflicht mehr seit dem 01.07.2021

05.07.2021 - von Maico

Am 01.07.2021 endete die Verpflichtung für Arbeitgeber Homeoffice anbieten zu
müssen. Eine Verlängerung wurde vom Bundestag ausgeschlossen. Im Rahmen
des Infektionsschutzgesetzes „Notbremse“ war im Januar 2021 eine Verordnung
in Kraft getreten, die Home-Office überall dort zur Pflicht machte, wo es die
Umstände erlaubten, nachdem zuvor lediglich die Freiwilligkeit dazu angemahnt
worden war. Im Laufe der Corona-Pandemie stellten sich viele Unternehmen den
finanziellen und logistischen Herausforderungen. Nach einer Umfrage des
Münchner Ifo-Institut arbeitete bereits im Februar 2021 jeder dritte Arbeitnehmer von
Zuhause aus. Der erfreuliche Rückgang der Inzidenzzahlen erlaubt nun eine
Rückkehr zu gewohnten Arbeitsabläufen. Doch ist der Weg gewollt?

Schon vor Corona gab es einen Trend zum Home-Office. Im Gegensatz zu
anderen Ländern fehlte es ins Deutschland bislang an erforderliche Investitionen
in die digitale Infrastruktur, aber auch an Mut zur Veränderungen. Befürworter
bringen eine Entlastung des Verkehrs sowie Einparungen bei Energiekosten ins
Feld. Insbesondere Bürotätigkeiten können heutzutage problemlos in den eigenen
vier Wänden ausgeübt werden, wohingegen für das produzierende Gewerbe

Home-Office größtenteils nicht umsetzbar ist. Umfragen zufolge haben sowohl
Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber inzwischen positive Erfahrungen gewonnen.
Die schreckliche Pandemie hat letztlich weitreichende Entwicklungen in der
Wirtschaft angestoßen. Es bedarf keine Glaskugel um vorauszusagen, dass
Home-Office auch in Deutschland bald zum Arbeitsalltag gehören wird.

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